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SG Landshut, 14.10.2010 - S 1 KR 252/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattungsanspruch für ein auf Privatrezept verordnetes, selbst beschafftes, außerhalb seines bestimmungsgemäßen Indikationsgebiets angewandtes Arzneimittel Granocyte(R); Verordnung eines Medikamentes zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung ohne andere ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach …
Auszug aus SG Landshut, 14.10.2010 - S 1 KR 252/09
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können Versicherte ausschließlich dann Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Fall 2 SGB V für selbst beschaffte Leistungen verlangen, wenn die Krankenkasse vor der Selbstbeschaffung über den Leistungsantrag entschieden hat (Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.12.2006, B 1 KR 8/06 R unter Aufgabe von BSG vom 28.09.1993 - 1 RK 37/92). - BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R
Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche …
Auszug aus SG Landshut, 14.10.2010 - S 1 KR 252/09
Mit dem Kriterium einer Krankheit, die mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist, ist eine strengere Voraussetzung umschrieben, als sie etwa mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des sogenannten off-labe-use formuliert ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 05.05.2009, B 1 KR 15/08 R). - BSG, 28.09.1993 - 1 RK 37/92
Ausschluß von Hilfsmitteln - geringer Abgabepreis - elektrische Milchpumpe - …
Auszug aus SG Landshut, 14.10.2010 - S 1 KR 252/09
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können Versicherte ausschließlich dann Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Fall 2 SGB V für selbst beschaffte Leistungen verlangen, wenn die Krankenkasse vor der Selbstbeschaffung über den Leistungsantrag entschieden hat (Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.12.2006, B 1 KR 8/06 R unter Aufgabe von BSG vom 28.09.1993 - 1 RK 37/92).